Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Jokerchips, Gregor Oliver Staudinger
Jokerchips
Gregor Oliver Staudinger
Siedlungssteige 8
94244 Teisnach
Deutschland
E-Mail: info@jokerchips.de
Stand: 04. September 2026
1. Geltungsbereich / Vertragsschluss / Annahmevorbehalt / Vertragssprache
(1) Für Bestellungen, die an Jokerchips, Gregor Oliver Staudinger, Siedlungssteige 8, 94244 Teisnach (im Folgenden „Jokerchips“) gerichtet sind, gelten zwischen Jokerchips und seinen Kunden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Darstellung der Waren und Angebote im Onlineshop stellt kein verbindliches Angebot von Jokerchips zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
(3) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren ab.
(4) Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden elektronisch bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sofern darin nicht ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt wird.
(5) Jokerchips kann das Angebot des Kunden innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Bestellung annehmen. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Kunden oder durch Versand der bestellten Ware. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, ist der Kunde nicht mehr an sein Angebot gebunden.
(6) Jokerchips behält sich insbesondere vor, ein Angebot nicht anzunehmen, wenn die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder nur unter erheblichen, das gewöhnliche Maß überschreitenden Schwierigkeiten beschafft werden kann.
(7) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung befindet sich unter Ziffer 10 dieser AGB.
(8) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Vertragssprache ist Deutsch, soweit im jeweiligen Bestellvorgang keine andere Vertragssprache angeboten wird.
2. Preise / Versandkosten / Zölle und Einfuhrabgaben / Lieferung
(1) Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Liefer- und Versandkosten.
(2) Die anfallenden Liefer- und Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung mitgeteilt.
(3) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Einfuhrumsatzsteuern, Steuern oder sonstige Abgaben anfallen. Diese werden nicht von Jokerchips erhoben und sind vom Kunden gegenüber den jeweils zuständigen Behörden oder sonstigen Stellen zu entrichten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart oder angegeben wurde.
(4) Es gelten die bei dem jeweiligen Produkt bzw. im Bestellvorgang angegebenen Lieferzeiten. Wird die Lieferzeit als Zeitspanne angegeben, bezeichnet deren Ende die grundsätzlich vorgesehene Höchstdauer der Lieferung. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die Jokerchips nicht zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, von Jokerchips nicht zu vertretenden Störungen bei Produktion, Beschaffung, Transport oder Zustellung, nicht von Jokerchips zu vertretenden Ausfällen oder Störungen von Kommunikations-, Internet-, Hosting-, E-Mail- oder sonstigen für die Bestellbearbeitung erforderlichen technischen Systemen, nicht vorhersehbaren oder von Jokerchips nicht zu vertretenden Störungen bei der Warenverfügbarkeit sowie aufgrund von Störungen, Verzögerungen oder Ausfällen bei Transport-, Versand- oder Zustelldienstleistern, bestimmen sich die Auswirkungen auf die Lieferfrist und die hieraus folgenden Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Jokerchips wird den Kunden über eine bekannt gewordene wesentliche Verzögerung informieren. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(5) Ist Jokerchips trotz eines zuvor abgeschlossenen, hinsichtlich der betreffenden Ware entsprechenden Beschaffungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert worden und ist die geschuldete Ware deshalb nicht verfügbar, wird Jokerchips den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Ist eine Lieferung auch innerhalb einer angemessenen zusätzlichen Frist nicht möglich, ist Jokerchips berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der nicht verfügbaren Ware zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen für die nicht lieferbare Ware werden unverzüglich erstattet. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(6) Gerät der Kunde mit der Annahme der ordnungsgemäß angebotenen Ware in Verzug oder kann eine Lieferung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, insbesondere aufgrund einer vom Kunden fehlerhaft angegebenen Lieferanschrift, nicht zugestellt werden, kann Jokerchips Ersatz der hierdurch tatsächlich entstandenen erforderlichen Mehraufwendungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Mehraufwendungen entstanden sind.
3. Fälligkeit des Kaufpreises und Zahlungsweise
(1) Dem Kunden stehen die im jeweiligen Bestellvorgang angezeigten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
(2) Soweit bei der jeweiligen Zahlungsart nichts Abweichendes angegeben ist, ist der Kaufpreis mit Vertragsschluss fällig.
(3) Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt die Auslieferung der Ware grundsätzlich nach Eingang des zu zahlenden Betrages.
(4) Wird die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt, können ergänzend die Vertrags- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Jokerchips.
5. Mängelhaftung / Gewährleistung
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Für Unternehmer gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen unter Ziffer 13 dieser AGB.
6. Haftung
(1) Jokerchips haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Jokerchips oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet Jokerchips unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Jokerchips für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zwingend gehaftet wird.
7. Anwendbares Recht
(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Jokerchips gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts gewährt wird, das ohne diese Rechtswahl anzuwenden wäre.
(3) Ergänzende Bestimmungen zum Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ergeben sich aus Ziffer 13.
8. Urheberrecht / Copyright / Rechte Dritter bei individuellen Designs
(1) Jokerchips achtet die Urheber-, Marken-, Design- und sonstigen Schutzrechte Dritter.
(2) Bei individuell angefertigten oder personalisierten Produkten, insbesondere personalisierten Pokerchips und Spielkarten, dürfen Kunden Jokerchips nur solche Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Designs oder sonstigen Vorlagen zur Verfügung stellen, zu deren Nutzung für die beauftragte Herstellung sie berechtigt sind.
(3) Gleiches gilt für Designs, die ein Kunde oder ein Dritter für die Herstellung von Produkten, insbesondere von personalisierten oder individuell gestalteten Chips, zur Verfügung stellt oder zur Verwendung freigibt.
(4) Der Kunde versichert mit der Übermittlung seiner Vorlagen, dass deren vertragsgemäße Verwendung und die Herstellung der bestellten Produkte keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte, verletzt.
(5) Jokerchips ist berechtigt, die Herstellung abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass durch die Verwendung der übermittelten Vorlagen Rechte Dritter verletzt werden.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten, ausgewählten oder zur Herstellung gewünschten Inhalte, Gestaltungen, Texte, Bilder, Symbole und sonstigen Darstellungen sowie deren vorgesehene Verwendung nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Jokerchips ist berechtigt, die Herstellung, Bearbeitung oder Weitergabe von Produkten und Designs abzulehnen, wenn Jokerchips ein möglicher Gesetzesverstoß bekannt wird oder konkrete Anhaltspunkte für einen solchen bestehen. Dies gilt insbesondere für rechtswidrige beleidigende, volksverhetzende oder sonstige strafbare Inhalte sowie für die unzulässige Verwendung gesetzlich verbotener Kennzeichen, Symbole oder Darstellungen. Jokerchips übernimmt keine allgemeine rechtliche Prüfung der vom Kunden gewünschten oder übermittelten Inhalte und ist, soweit gesetzlich keine zwingende Verpflichtung besteht, nicht verpflichtet, diese vor Annahme oder Ausführung eines Auftrags auf sämtliche möglichen Rechtsverstöße zu untersuchen. Aus der Annahme, Bearbeitung oder Ausführung eines Auftrags kann daher nicht geschlossen werden, dass Jokerchips die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten oder gewünschten Inhalte geprüft oder bestätigt hat. Zwingende gesetzliche Verpflichtungen von Jokerchips bleiben unberührt.
(7) Der Kunde stellt Jokerchips von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch die vertragsgemäße Verwendung der vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
9. Sonderanfertigungen / personalisierte Produkte / Produktionsabweichungen
(1) Bei Waren, die nach individuellen Vorgaben des Kunden hergestellt werden, insbesondere personalisierten Pokerchips oder personalisierten Spielkarten, können zwischen einer auf einem Bildschirm oder einer vom Kunden übermittelten Vorlage dargestellten Gestaltung und dem tatsächlich hergestellten Produkt technisch oder produktionsbedingt geringfügige Abweichungen auftreten.
(2) Dies betrifft insbesondere geringfügige Abweichungen, wie bei Farben, Farbwiedergabe, Positionierung, Form, Druckbild oder technisch bedingte Effekte wie geringfügiges Color-Bleeding.
(3) Solche produktions- oder darstellungsbedingten Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch unvermeidbar oder bei Produkten dieser Art üblich sind, für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Beschaffenheit sowie die gewöhnliche oder vertraglich vorausgesetzte Verwendung des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
(4) Soweit der jeweilige Hersteller die Anfertigung eines Prototyps oder Musters ermöglicht und Jokerchips eine solche Möglichkeit anbietet, wird insbesondere bei größeren Bestellmengen empfohlen, vor der endgültigen Produktion einen Prototyp oder ein Muster zu bestellen bzw. freizugeben. Ein Anspruch auf die Anfertigung oder Bereitstellung eines Prototyps oder Musters besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Ein Prototyp oder Muster dient insbesondere dazu, Gestaltung, Farben, Druckbild und die zu erwartende Produktionsqualität vor Beginn der endgültigen Produktion beurteilen zu können. Auch bei einer nachfolgenden Produktion auf Grundlage eines Prototyps oder Musters können technisch oder produktionsbedingt geringfügige Abweichungen auftreten, insbesondere aufgrund unterschiedlicher Produktionschargen, Materialien, Farben oder Druckbedingungen. Für solche Abweichungen gilt Absatz 3 entsprechend. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden im Übrigen nicht eingeschränkt.
(6) Bei Sonderanfertigungen sind die im jeweiligen Angebot, auf der Produktseite oder im Bestellvorgang angegebenen Produktions-, Versand- und Lieferzeiten zu beachten. Soweit eine Lieferzeit als Zeitspanne angegeben wird, gilt die angegebene Höchstdauer. Sonderanfertigungen können ganz oder teilweise durch externe Hersteller, auch außerhalb der Europäischen Union, produziert werden. Bei der Bemessung angegebener Produktions- und Lieferzeiten werden die Jokerchips zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten oder üblicherweise zu erwartenden Produktions- und Transportzeiten berücksichtigt. Kommt es nach Vertragsschluss zu von Jokerchips nicht zu vertretenden Verzögerungen, insbesondere aufgrund einer unerwartet längeren Produktionsdauer beim Hersteller, Produktionsausfällen oder Betriebsstörungen beim Hersteller, nicht vorhersehbaren Material- oder Kapazitätsengpässen, Betriebsferien oder sonstigen vorübergehenden Betriebsschließungen des Herstellers, erforderlichen kundenseitigen Abstimmungen oder Freigaben, behördlichen Maßnahmen, Zollabwicklungen, Transportstörungen oder Ereignissen höherer Gewalt, bestimmen sich die Auswirkungen auf die Lieferfrist und die hieraus folgenden Rechte der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Jokerchips wird den Kunden über eine bekannt gewordene wesentliche Verzögerung informieren. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(7) Soweit für die Herstellung einer Sonderanfertigung Angaben, Dateien, Vorlagen, Gestaltungsentscheidungen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt eine angegebene Produktions- oder Lieferfrist nicht vor vollständigem Eingang der für die Herstellung erforderlichen Angaben und Unterlagen sowie der erforderlichen Freigaben des Kunden. Verzögert sich die Herstellung oder Lieferung aufgrund einer nicht rechtzeitig erbrachten erforderlichen Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Produktions- oder Lieferzeit entsprechend der hierdurch verursachten Verzögerung; weitergehende gesetzliche Rechte von Jokerchips bleiben unberührt.
10. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und werden diese getrennt geliefert, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Wird eine Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert, beginnt die Widerrufsfrist mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Jokerchips
Gregor Oliver Staudinger
Siedlungssteige 8
94244 Teisnach
Deutschland
E-Mail: info@jokerchips.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch über die auf unserer Webseite bereitgestellte Widerrufsfunktion ausüben. Die Widerrufsfunktion ist auf unserer Webseite gut sichtbar und unmittelbar zugänglich unter der Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ verfügbar. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Sie können dafür das unter Ziffer 11 wiedergegebene Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
Jokerchips
Gregor Oliver Staudinger
Siedlungssteige 8
94244 Teisnach
Deutschland
zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell angefertigten Waren
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Dies betrifft bei Jokerchips insbesondere entsprechend individuell angefertigte oder personalisierte Produkte, beispielsweise personalisierte Pokerchips oder personalisierte Spielkarten.
11. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Jokerchips
Gregor Oliver Staudinger
Siedlungssteige 8
94244 Teisnach
Deutschland
E-Mail: info@jokerchips.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am () / erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
12. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Jokerchips und über die Rechte betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung von Jokerchips.
13. Besondere Bestimmungen für Unternehmer (B2B)
13.1 Geltungsbereich der Unternehmerbestimmungen
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.
(2) Soweit einzelne nachfolgende Regelungen ausdrücklich auf Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen beschränkt sind, gelten sie ausschließlich für diesen Personenkreis.
(3) Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch die Bestimmungen dieser Ziffer nicht eingeschränkt.
13.2 Preise
Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich ein Bruttopreis angegeben oder etwas anderes vereinbart wird.
13.3 Eigentumsvorbehalt
(1) Gegenüber Unternehmern behält sich Jokerchips das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor.
(2) Der Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte ist vor vollständigem Eigentumsübergang nicht zulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Unternehmer Jokerchips unverzüglich zu informieren.
(3) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt der Unternehmer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages der jeweiligen Vorbehaltsware an Jokerchips zur Sicherung der durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen ab. Jokerchips nimmt diese Abtretung bereits jetzt an.
(4) Der Unternehmer bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die gemäß Absatz 3 an Jokerchips abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Jokerchips wird die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen und die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Jokerchips ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht mehr vor, kann Jokerchips verlangen, dass der Unternehmer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und die Schuldner über die Abtretung informiert.
(5) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt für Jokerchips. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Jokerchips nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt Jokerchips an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für das hierdurch entstehende Miteigentum gelten die Bestimmungen über die Vorbehaltsware entsprechend.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Jokerchips zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, wird Jokerchips auf Verlangen des Unternehmers Sicherheiten nach eigener Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.
(7) Soweit die Vorbehaltsware in ein Land geliefert wird, in dem der vorstehend vereinbarte Eigentumsvorbehalt oder einzelne der damit verbundenen Sicherungsrechte nicht oder nicht in gleicher Weise anerkannt werden, gelten diese Regelungen nur in dem nach dem dort anwendbaren Recht zulässigen Umfang. Soweit zur Begründung oder Aufrechterhaltung eines vergleichbaren Sicherungsrechts weitere Mitwirkungshandlungen des Unternehmers erforderlich sind, wird dieser hieran in zumutbarem Umfang mitwirken.
13.4 Gefahrübergang bei Versendung
Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einem Versendungskauf die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nach den gesetzlichen Vorschriften mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
13.5 Mängelhaftung gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Ablieferung.
(2) Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich ausgeschlossen ist.
(3) Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB bleiben unberührt, soweit der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft ist.
13.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Unternehmer ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von Jokerchips berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt auch für Gegenforderungen, die mit der Forderung von Jokerchips in einem rechtlichen Gegenseitigkeitsverhältnis stehen oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen und deren Berücksichtigung nach den gesetzlichen Vorschriften nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Unternehmer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zwingende gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
13.7 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Jokerchips ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.


